Kromeich & Partner

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Kromeich GmbH

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kromeich GmbH, geschäftsansässig Gerhart-Hauptmann-Str. 49B, 51379 Leverkusen („Kromeich & Partner“ oder „Auftragnehmer“), beinhalten die Regeln und rechtlichen Grundsätze für die mit Kromeich & Partner geschlossenen Maklerverträge. Wir erfüllen die uns erteilten Makleraufträge mit großer Sorgfalt und beachten stets die Interessen unserer Auftraggeber unter Berücksichtigung der §§ 652 ff. BGB.

 

§ 1 Zustandekommen des Maklervertrages

1.1 Ein Maklervertrag mit Kromeich & Partner ist gerichtet auf den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss und/oder die Vermittlung eines immobilienbezogenen Kauf-, Miet-, Pachtvertrages oder Joint-Venture-Vertrages („Maklertätigkeit“). Das Vertragsobjekt kann ein Grundstück, Gebäude, Teilflächen, Erbbaurechte oder Gesellschaftsanteile umfassen.

1.2 Ein Maklervertrag kommt entweder durch einen schriftlichen Auftrag oder durch die ausdrückliche oder stillschweigende Inanspruchnahme unserer Leistungen (z. B. Anforderung von Unterlagen, Besichtigungstermine) in Kenntnis der Provisionspflicht zustande. Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, bedarf der Vertrag der Textform.

§ 2 Vertraulichkeit und Referenzwerbung

2.1 Alle Angebote und Informationen sind streng vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig. Bei unbefugter Weitergabe hat Kromeich & Partner Anspruch auf pauschalen Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Gesamtprovision, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden nach.

2.2 Referenzwerbung: Kromeich & Partner ist berechtigt, den Inhalt von bearbeiteten oder abgeschlossenen Aufträgen für die Eigenwerbung zu nutzen (z. B. Nennung als Referenzprojekt auf der Homepage oder in Broschüren). Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.

§ 3 Doppeltätigkeit

Kromeich & Partner ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil – auch entgeltlich – tätig zu werden, sofern der Auftraggeber darüber informiert wird oder kein Interessenkonflikt besteht.

§ 4 Informationspflichten des Auftraggebers

4.1 Verhandlungsführung: Bei direkten Verhandlungen ist auf die Tätigkeit von Kromeich & Partner Bezug zu nehmen. Der Auftraggeber informiert Kromeich & Partner unverzüglich über den Fortgang der Gespräche. Wird eine Vertragsabsicht aufgegeben, ist dies unverzüglich in Textform mitzuteilen.

4.2 Meldung des Hauptvertrages: Der Auftraggeber informiert Kromeich & Partner unverzüglich in Textform über den Abschluss eines Hauptvertrages unter Nennung der Konditionen (Kaufpreis/Miete) und übersendet unaufgefordert eine Vertragsabschrift.

4.3 Vorkenntnis: Ist die Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages bereits bekannt, hat der Auftraggeber dies Kromeich & Partner unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt des Angebots, in Textform unter Angabe der Quelle mitzuteilen.

§ 5 Entstehen und Fälligkeit des Provisionsanspruchs

5.1 Erfolgshonorar: Unsere Maklerprovision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist. Sie ist zahlbar innerhalb von 8 Bankarbeitstagen nach Rechnungsstellung.

5.2 Wirtschaftliche Identität: Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn statt des ursprünglich geplanten Geschäfts ein anderes, wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete).

5.3 Aufschiebende Bedingungen: Wird der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, kann die Provision erst verlangt werden, wenn diese Bedingung eintritt.

5.4 Schutz vor Umgehungsgeschäften: Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag nicht durch den Auftraggeber selbst, sondern durch eine andere Person (natürlich oder juristisch) abgeschlossen wird, die zum Auftraggeber in einer engen gesellschaftsrechtlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verbindung steht. Die Berufung auf den Abschluss durch einen Dritten gilt in diesem Fall als Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB).

5.5 Aufrechnung: Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

§ 6 Höhe der Maklerprovision

Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Provisionssätze (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer):

6.1 Kauf / Verkauf / Gesellschaftsanteile

  • Grundstücks- und Immobilienkauf: 5 % vom beurkundeten Gesamtkaufpreis inkl. aller Nebenleistungen.
  • Übertragung von Gesellschaftsanteilen (Share Deal): 5 % vom Vertragswert (Grundstückswert inkl. Aufbauten).
  • Erbbaurechte: 5 % des Kaufpreises (ersatzweise des 25-fachen Jahreserbbauzinses).

6.2 Gewerbliche Vermietung und Verpachtung Die Provision berechnet sich nach der vereinbarten Festlaufzeit:

  • Laufzeit < 5 Jahre: 2,0 Nettokaltmieten
  • Laufzeit 5 bis < 7 Jahre: 3,0 Nettokaltmieten
  • Laufzeit 7 bis < 10 Jahre: 3,5 Nettokaltmieten
  • Laufzeit ab 10 Jahren: 4,0 Nettokaltmieten
  • Mietfreie Zeiten oder sonstige Incentives werden bei der Berechnung nicht in Abzug gebracht.

§ 7 Haftung und Schadensersatz

7.1 Objektangaben und Prüfungspflicht: Unsere Angebote und Informationen basieren auf den uns von Dritten erteilten Auskünften. Kromeich & Partner prüft diese Angaben nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit und übernimmt hierfür keine Haftung. Kromeich & Partner ist insbesondere nicht verpflichtet, das Vertragsobjekt (Gebäude, Teilflächen oder Grundstücke) selbst auf bestimmte Eigenschaften oder Mängel zu untersuchen oder über die vorliegenden Informationen hinausgehende Erkundungen einzuholen. Wir leiten jedoch alle uns bekannt gewordenen Tatsachen an den Auftraggeber weiter, sofern diese von wesentlicher Bedeutung sind.

7.2 Haftungsbegrenzung: Kromeich & Partner haftet unbegrenzt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.3 Leichte Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch bis zur Höhe der vereinbarten Maklerprovision. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Maklervertrages erst ermöglicht. 7.4 Erfolgsrisiko: Eine Haftung für das Risiko, dass der angestrebte Hauptvertrag nicht zustande kommt (z. B. durch Abbruch der Verhandlungen durch Dritte), ist ausgeschlossen.

§ 8 Geldwäschegesetz (GwG)

Gemäß GwG ist Kromeich & Partner zur Identitätsfeststellung des Auftraggebers verpflichtet. Der Auftraggeber leistet die hierfür erforderliche Mitwirkung.

§ 9 Schlichtungsstelle (Verbraucherstreitbeilegung)

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Kromeich & Partner nicht verpflichtet und nicht bereit. Zuständige Stelle: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Infos unter: www.ombudsmann-immobilien.de. Plattform der EU zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Rechtswahl und Form: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB oder des Maklervertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Kündigungen sind schriftlich zu erklären. 10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort ist Köln. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Köln. Kromeich & Partner darf den Vertragspartner auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

10.3 Salvatorische Klausel: Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

10.4 Fremde AGB: Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung durch Kromeich & Partner.